Europa akzeptiert das Klonen von Tieren… in diesen Fällen

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Seit das berühmte Schaf Dolly im Juli 1996 geklont wurde, hat sich die Tierreplikation von reiner Science-Fiction zur Realität entwickelt. Doch fast 30 Jahre später denken noch immer viele Menschen, dass diese Praxis nicht legal sei. Wusstest du jedoch, dass das Klonen von Tieren in Europa nicht in allen Fällen verboten ist?

Zwar gibt es erhebliche Einschränkungen, doch die europäische Gesetzgebung erlaubt das Klonen von Tieren unter bestimmten Bedingungen, da seine Anwendungen vorteilhafter sind, als viele Menschen denken. In diesem Artikel werden wir alle Mythen rund um diese Praxis entkräften und darlegen, was das europäische Recht wirklich sagt.

Die EU stellt klar: Klonen ja, aber mit Auflagen

Unter Klonen verstehen wir den biotechnologischen Prozess, der in der Lage ist, genetisch identische Kopien eines bereits existierenden Tieres zu erzeugen, unter Verwendung von Techniken wie dem Kerntransfer. Diese Form der assistierten Reproduktion besteht, wie wir bereits erwähnt haben, seit der Geburt des ersten Säugetiers durch diese Techniken, des Schafs Dolly.

Seitdem hat die Europäische Union das Tierklonen hauptsächlich im Zusammenhang mit der Viehzucht und der Lebensmittelproduktion behandelt und diese Verwendungszwecke von anderen wissenschaftlichen oder medizinischen Zielen unterschieden. Abhängig vom Zweck ist es entweder verboten oder erlaubt.

Was verbietet die Europäische Union?

Die Europäische Union hat Vorschriften und Gesetze zum Tierklonen in ihrem Gebiet ausgearbeitet und aktualisiert. Im Allgemeinen gibt es eine restriktive Haltung für kommerzielle und lebensmittelbezogene Zwecke, jedoch eine eher großzügige für Forschungs- oder Erhaltungszwecke.

Seit 2010 hat die Europäische Kommission eine vorübergehende Aussetzung dieser Tätigkeiten zur Lebensmittelproduktion vorgeschlagen. Ethische Bedenken führten 2013 dazu, dass die Kommission Gesetzesvorschläge annahm, die die Verwendung der Klontechnik bei Nutztieren, den Import solcher Klone und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus Klonen verbieten. Dies umfasst das Fleisch oder die Milch geklonter Tiere.

Diese Maßnahmen sollten Bedenken hinsichtlich des Tierschutzes und die ethischen Einwände europäischer Verbraucher ausräumen. Allerdings wurden spezifische europäische Gesetzesinitiativen aufgrund des fehlenden endgültigen Einvernehmens im Rat nicht verabschiedet. Dennoch gilt weiterhin ein politisches Moratorium: In der EU werden keine Klonungen zu landwirtschaftlichen Zwecken durchgeführt, und weder Klone noch deren Embryonen werden zu diesen Zwecken importiert.

Daher gelten Lebensmittel, die von geklonten Tieren stammen, solange keine spezifische Gesetzgebung in Kraft ist, als „neuartige Lebensmittel“ gemäß der Verordnung (EG) Nr. 258/1997 (derzeit ersetzt durch die Verordnung (EU) 2015/2283). Das bedeutet, dass jedes Lebensmittelprodukt aus Klonen eine Sicherheitsbewertung und eine vorherige Genehmigung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erfordern würde, bevor es in den Verkehr gebracht werden darf.

Darüber hinaus verbietet die neue Verordnung über die ökologische/biologische Produktion ausdrücklich den Einsatz des Klonens in der Zucht von Bio-Tieren (Verordnung EU 2018/848), was den Ausschluss dieser Technik zumindest im Bereich der ökologischen Tierhaltung verstärkt.

Was erlaubt die Europäische Union beim Tierklonen?

Die Europäische Union erlaubt den Einsatz des Klonens bei Haustieren, das Klonen für wissenschaftliche Forschungszwecke sowie das Klonen oder den Erhalt gefährdeter Arten. Außerdem dürfen diese Verfahren zur Herstellung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten eingesetzt werden.

Die einzige Voraussetzung ist die Einhaltung der allgemeinen Tierschutzstandards und des ethischen Rahmens. Daher ist das Klonen von Tieren zu nicht lebensmittelbezogenen Zwecken nicht verboten.

Mythen und Fehlinformationen über das Tierklonen

Es ist bemerkenswert, dass es trotz der Tatsache, dass diese Praxis seit fast 30 Jahren etabliert ist, immer noch Mythen und Fehlinformationen gibt, die die Realität rund um das Tierklonen verzerren.

Dieses biotechnologische Werkzeug hat grundlegende Anwendungen für das Überleben von Tierarten. Nehmen wir ein praktisches Beispiel: Würden Sie es begrüßen, wenn bereits ausgestorbene Tiere wie die Dinosaurier wieder zum Leben erweckt werden könnten? Oder dass der Begriff „vom Aussterben bedroht“ nicht mehr existiert? Alle diese Antworten weisen in eine einzige Richtung: die Wissenschaft.

Kürzlich war es der Schreckenswolf, der wieder zum Leben erweckt wurde. Als Ikone der prähistorischen Megafauna beherrschte er während des Pleistozäns die Amerikas. Vor mehr als 12.000 Jahren ausgestorben, hat dieses legendäre Raubtier (vielleicht erinnern Sie sich an ihn aus Serien wie Game of Thrones) erneut weltweite Aufmerksamkeit erregt – dank eines beispiellosen biotechnologischen Meilensteins: seiner teilweisen Rück-Extinktion.

Durch eine Kombination aus CRISPR, Klonen und synthetischer Biologie ist es Wissenschaftlern gelungen, einen lebenden Organismus zu erschaffen, der Schlüsselgene des Schreckenswolfs trägt. Ein beispielloser Durchbruch, der die Bedeutung der Wissenschaft im Bereich des Tierklonens und ihre Anwendbarkeit zur Bereitstellung eines enormen Werts für die Welt unterstreicht. Dies ist heute und seit vielen Jahren in Europa legal.

Auch der Einsatz zur Klonung des besten und treuesten Freundes des Menschen – der Haustiere – ist erlaubt. In den meisten europäischen Ländern ist diese Praxis völlig legal, sofern die Tierschutzvorschriften eingehalten werden, da sichergestellt ist, dass bei diesen Verfahren kein Tier leidet.

Viele Bürger glauben jedoch noch immer, dass das Klonen eines Tieres verboten sei oder dass es sich um eine Science-Fiction-Fantasie handelt. In Wirklichkeit ist es genau das Gegenteil. Die Realität ist, dass es legal, technisch und emotional machbar ist und dass es bereits echte – zunehmend häufige – Fälle von Menschen gibt, die ihr Haustier dank der DNA des geliebten Tieres wieder bei sich haben.

Der einzige Nachteil, der diese Praxis noch davon abhält, für alle Bürger zu einer alltäglichen und weit verbreiteten Option zu werden, sind die hohen Kosten, da das Klonen von Haustieren wie Hunden oder Katzen derzeit bei etwa 55.000 Euro liegt.

Ist das Klonen in Spanien legal? Die Antwort ist eindeutig: JA. Nach Ansicht von Juristen ist das Klonen eines Haustieres in Spanien weder eine Straftat noch ausdrücklich verboten, sondern bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone, die den geltenden Tierschutz- und Gesundheitsvorschriften unterliegt. Daher bieten Unternehmen wie Ovoclone diese Möglichkeit allen Menschen, die ihr geliebtes und treues Haustier wiederhaben möchten.

Fazit

Das Tierklonen ist in Spanien und Europa kein verbotenes Gebiet, sondern ein Feld voller Chancen und Möglichkeiten, das durch sehr klare ethische Normen geregelt wird. Heute ist es dank der Fortschritte der Wissenschaft möglich, zu helfen, zu bewahren und sogar zu heilen – ganz ohne Kontroversen oder moralische Konflikte.